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Erklärung zur Barrierefreiheit

(01.10.2023 - Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.jugendanstalt-hameln.niedersachsen.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte:

- PDF-Dokumente sind nicht vollständig bzw. nicht barrierefrei

- Alternative Beschriftungen von Bildmaterial sind nicht vollständig, eventuell nicht zielführend


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

- technische Voraussetzungen werden noch geschaffen (Content-Management-System ist vorgegeben)

- keine kontinuierliche Bearbeitung der Seiteninhalte möglich


Der Webauftritt der Jugendanstalt Hameln wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: jahm-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 17. Januar 2012.

Barrierefreie IT   Bildrechte: Nds. Sozialministerium

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2020
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

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