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Bekleidung und Wäsche

für Gefangene der Strafhaft


Die Jugendanstalt stellt folgende Kleidungsstücke und sonstige Wäsche bereit:

• Unterwäsche,

• Freizeitbekleidung,

• Sportbekleidung,

• Arbeitsbekleidung,

• Bettwäsche und

• Handtücher.

Was und wie viel Wäsche/Bekleidung darf ich schicken?

Sie können dem Gefangenen bestimmte Wäsche/Bekleidung schicken. Die Höchstmenge der Wäsche/Kleidung ist jedoch begrenzt. Daher muss private Kleidung vorab genehmigt werden.

Dafür muss er einen Antrag stellen, der von der Jugendanstalt genehmigt werden muss. Danach erhalten Sie das Inhaltsverzeichnis des Paketes und eine passende Wäschepaketmarke.

Die Wäschepaketmarke kleben Sie bitte gut sichtbar auf das Paket. Das ausgefüllte Inhaltsverzeichnis legen Sie in das Paket.

Das Paket darf außer den im Inhaltsverzeichnis genehmigten Artikeln nichts Anderes enthalten! Sollte das Paket etwas Unerlaubtes enthalten, wird es auf Kosten des Gefangenen wieder zurückgeschickt.

Bitte geben Sie das Paket bei der Post ab. Wir können Pakete leider nicht persönlich in der Jugendanstalt Hameln annehmen.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Post und Pakete

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