Artikel-Informationen
erstellt am:
14.06.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2023
„Wann hast du denn damit angefangen“, ist eine der häufigsten Fragen, die die 8.Klässler dem 19-jährigen Max (Name geändert) zu Beginn des Gesprächs meistens stellen.
„Ich war 13 und habe mit Freunden ausprobiert wie das ist, wenn man kifft“, so die Antwort des jungen Mannes, der auf der Zielgeraden seiner Inhaftierung in der Abteilung Göttingen der Jugendanstalt Hameln, dem offenen Vollzug, seine letzten Tage in Haft vor sich hat.
Dies schockt die jungen Menschen, da ihnen der Gedanke an eine Haftstrafe sicherlich nicht als erstes in den Sinn kommt, wenn sie sich mit dem Thema Drogen beschäftigen.
Erster Konsum mit 13 Jahren, zur Finanzierung der Sucht dann der Einstieg in die Kriminalität (u.a. Diebstähle, Einbrüche), die ersten Strafverfahren und dann der Gang in die Arrestzelle. So schildert der junge Mann seinen Werdegang der letzten 6 Jahre.
Er rät den Jugendlichen, diesen Weg vor Augen zu haben, wenn der erste Joint „lockt“.
Dieses Gespräch entsteht im Rahmen der schulischen Präventionsarbeit, die die Polizeiinspektion Göttingen 2023 ins Programm aufgenommen hat. Kriminalhauptkommissarin Corinna Klaus-Rosenthal vom Präventionsteam der Polizei arbeitet in diesem Programm eng mit den Kolleginnen und Kollegen der Jugendanstalt Hameln, Abteilung Göttingen, dem Offenen Jugendvollzug zusammen.Einer kurzen Einführung in das Thema Cannabis durch Schilderung der gesundheitlichen Gefahren sowie den strafrechtlichen Abläufen beim „Erwischt-Werden“ durch Mitarbeitende des Präventionsteams folgt dann in der zweiten Unterrichtsstunde das Gespräch mit einem jungen Inhaftierten der Jugendhaftanstalt. Die Fragen, die dem jungen Mann anschließend gestellt werden beantwortet er offen und ehrlich. Manches möchte er aber auch nicht beantworten, das ist verständlich. Er muss es auch nicht. Sein Mitwirken ist freiwillig, und bedarf einer kritischen Selbstreflektion. Dies ist auch ein Erfordernis für die Entlassung aus der Jugendanstalt. Konkrete Ziele, vorbereitende Maßnahmen wie Wohnungssuche, Annahme einer Arbeitsstelle und regelmäßiger Kontakt zur Bewährungshilfe sind ein paar der Voraussetzungen für eine gelingende Re-Integration in die Gesellschaft nach der Haftentlassung.
Die Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Schulformen lernen durch die realen Erfahrungen von Betroffenen welche Konsequenzen eintreten können, sollten sie dem Reiz eines ersten Konsums von Cannabis nicht widerstehen können.Artikel-Informationen
erstellt am:
14.06.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2023