Telefonische Erreichbarkeit
Wie können Sie telefonischen Kontakt zu Ihrem inhaftierten Angehörigen, Freund oder Bekannten halten?
Eingehende Telefonate für Untersuchungsgefangene sind in der Regel nicht möglich.
Beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft kann er eine Telefonerlaubnis beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Erlaubnis für überwachte Telefongespräche:
Bei der überwachten Telefonerlaubnis sitzt ein Bediensteter während des Gesprächs daneben und hört zu.
2. Erlaubnis für nicht überwachte Telefongespräche
Haben Sie die Erlaubnis unbewacht zu telefonieren, wird Ihnen ein Konto bei der Firma Telio eingerichtet.
Dafür können Sie monatlich bis zu 200,00 € auf das eingerichtete Telefonkonto des Gefangenen überweisen.
Erklärung Telekommunikation zum Download
Bitte beachten Sie, dass der Gefangene Sie zwar anrufen kann, Sie ihn jedoch nicht über dieses Telefon erreichen können.
Sie haben die Möglichkeit, ihrem inhaftierten Angehörigen, Freund oder Bekannten Geld auf das persönliche Telefonkonto zu überweisen. Im Monat dürfen maximal 200,-€ auf ein Konto eingezahlt werden.
Die Bankverbindung lautet wie folgt:
Empfänger: |
Telio |
IBAN: | DE 5820 0505 5012 8032 8178 |
BIC: | HASPDEHH (Hamburger Sparkasse) |
Verwendungszweck: |
7-stellige Telio-Benutzerkonto-Nummer (NICHT die Buchnummer der Einrichtung!) |
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gutschrift auf das Telefonkonto, abhängig von der gewählten Bank, bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann. Alternativ können Sie auch eine Überweisung über die Internetseite des Anbieters vornehmen .