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Telefonische Erreichbarkeit

Wie können Sie telefonischen Kontakt zu Ihrem inhaftierten Angehörigen, Freund oder Bekannten halten?

Eingehende Telefonate für Untersuchungsgefangene sind in der Regel nicht möglich.

Beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft kann er eine Telefonerlaubnis beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Erlaubnis für überwachte Telefongespräche:

Bei der überwachten Telefonerlaubnis sitzt ein Bediensteter während des Gesprächs daneben und hört zu.

2. Erlaubnis für nicht überwachte Telefongespräche

Haben Sie die Erlaubnis unbewacht zu telefonieren, wird Ihnen ein Konto bei der Firma Telio eingerichtet.

Erklärung Telekommunikation zum Download

 

Bitte beachten Sie, dass der Gefangene Sie zwar anrufen kann, Sie ihn jedoch nicht über dieses Telefon erreichen können.

Sie haben die Möglichkeit, ihrem inhaftierten Angehörigen Geld auf das persönliche Telefonkonto zu überweisen.

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Die Bankverbindung lautet wie folgt:


Name: Telio Communications GmbH

IBAN: DE95 2004 0000 0614 2947 03

BIC: COBADEFFXXX

Verwendungszweck: 8-stellige Telio-Benutzerkontonummer


Die aktuell 7-stellige Kontonummer wird wie folgt mit der Ziffer 1 auf eine 8-stellige Kontonummer erweitert: 1XXXXXXX ➔ Vor jede bestehende Kontonummer wird eine 1 gesetzt.


Die Firma Telio dankt Ihnen für Ihr Verständnis!



Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gutschrift auf das Telefonkonto, abhängig von der gewählten Bank, bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen kann.

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