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Aktuelle Informationen für Besucher von Inhaftierten der Jugendanstalt Hameln

Lieber Besucher der Jugendanstalt,

    hier erhalten Sie Tipps für einen erfolgreichen Besuchsablauf:

    • Ab dem 01.02.2023 können pro Besucher und Gefangenem 3 Euro (ausschließlich Münzgeld!) pro Partei mit zum Besuch genommen werden.

    • Sobald alle Besucher an den Tischen Platz genommen haben, kann mit dem Einkauf begonnen werden.
    • Pro Automat darf maximal eine Person, entweder Gefangener oder Besucher einkaufen.
    • Tischübergreifend finden keine Übergaben statt.
    • Es werden keine Warteschlangen an den Automaten gebildet.
    • Erst wenn die vorhergehende einkaufende Person wieder am Platz ist, darf die nächste Person aufstehen.
    • Das Einbringen von Waren zum Besuch ist nicht gestattet
    • Unverzehrte Einkäufe sind bei Besuchsende zu entsorgen oder von den Besuchern mit etwaigem Restgeld wieder mitzunehmen.

    Die aktuellen Besuchszeiten und die Zeiten und Kontaktdaten für die Besuchsanmeldung finden Sie unter dem Reiter „Besuchs- und Angehörigeninformationen“.

    Besuch via Skype:

    Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den Besuch als Skype-Konferenz mit Ihrem Angehörigen durchzuführen. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie über einen PC mit Internetverbindung. Teilen Sie Ihrem Angehörigen ihren Wunsch nach einem Skype-Besuch mit, damit er den Besuch hier beantragen kann.

    Skype-Besuch Strafhaft

    Bisher haben die Skype-Besuche von dem Account der Besuchsabteilung der Jugendanstalt Hameln stattgefunden.

    Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juli 2020 wird die Nutzung von Skype für Gefangene nach § 33 Abs. 3 NJVollzG geändert.

    Was ändert sich im Ablauf des Skype-Besuchs?

    Die Gefangenen eröffnen in der Besuchsabteilung auf www.skype.com einen sogenannten „Gesprächsraum“, in dem sie einen „kostenlosen Anruf“ starten.

    Nachdem der „Gesprächsraum“ eröffnet worden ist, wird automatisch durch das Programm ein Zugangslink erstellt.

    Dieser Zugangslink wird den Skype-Besuchern von dem Gefangenen über ein im Besuchsraum installiertes Telio-Gerät mitgeteilt.

    Nachdem der Zugangslink von den Angehörigen in deren Computer in der Adresszeile zur Engabe von Internetadressen (im Webbrowser) eingegeben worden ist, öffnet sich ebenfalls automatisch der sogenannte „Gesprächsraum“.

    Der Skype-Besuch kann nun beginnen.

    Der Link ist lediglich für 24 Stunden gültig, sodass bei jedem Skype-Besuch ein neuer Link erstellt werden muss.

    Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Die Angehörigen müssen für den Insassen über das Teliogerät freigeschaltet und ca. 5 Minuten vor dem Besuchstermin erreichbar sein.
    • Es wird kein eigenes Skype-Konto benötigt.

    Skype-Besuch U-Haft

    Bisher haben die Skype-Besuche von dem Account der Besuchsabteilung der Jugendanstalt Hameln stattgefunden.

    Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juli 2020 wird die Nutzung von Skype für Gefangene nach § 33 Abs. 3 NJVollzG geändert.

    Die Skype-Besuchsterminvergabe erfolgt wie bisher unter Beachtung der Terminvergabezeiten über die Besuchsabteilung

    Ablauf mit einer Besuchserlaubnis, bei der eine optische Besuchsüberwachung von dem jeweiligen Gericht angeordnet worden ist.

    Die Gefangenen eröffnen auf www.skype.com einen sogenannten „Gesprächsraum“, indem sie einen „kostenlosen Anruf“ starten.

    Nachdem der „Gesprächsraum“ eröffnet worden ist, wird automatisch durch das Programm ein Zugangslink erstellt.

    Dieser Zugangslink wird den Skype-Besuchern von dem Gefangenen über ein im Besuchsraum installiertes Telio-Gerät mitgeteilt.

    Nachdem der Zugangslink von den Angehörigen in deren Computer in der Adresszeile (im Webbrowser) eingegeben worden ist, öffnet sich ebenfalls automatisch der sogenannte „Gesprächsraum“.

    Der Skype-Besuch kann nun beginnen.

    Der Link ist lediglich für 24 Stunden gültig, sodass bei jedem Skype-Besuch ein neuer Link erstellt werden muss.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Die Angehörigen müssen für den Gefangenen über das Teliogerät freigeschaltet und 5 Minuten vor dem Besuchstermin erreichbar sein.
    • Es wird kein eigenes Skype-Konto benötigt.
    • Eine entsprechende Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts (nur optische Besuchsüberwachung) ist zwingend erforderlich.

    Ablauf mit einer Besuchserlaubnis, bei der eine optische und akustische Besuchsüberwachung von dem jeweiligen Gericht angeordnet wurde.

    Die Gefangenen eröffnen auf www.skype.com einen sogenannten „Gesprächsraum“, indem sie einen „kostenlosen Anruf“ starten.

    Nachdem der „Gesprächsraum“ eröffnet worden ist, wird durch Programm automatisch ein Zugangslink erstellt.

    Die für den Skype-Termin angemeldeten Besucher rufen 5 Minuten vor dem geplanten Termin in der Besuchsabteilung (05151/904-304) an, damit der/die Besuchsbedienstete den für den Skype- Besuchstermin benötigten Zugangslink mitteilen kann.

    Nach Erhalt des Link, wird dieser von den Angehörigen am Computer in die Adresszeile zur Eingabe von Internetadressen eingegeben. Anschließend öffnet sich automatisch der „Gesprächsraum“ und die Skype-Sitzung kann beginnen.

    Der Link ist für 24 Stunden gültig, sodass bei jedem Skype-Besuch ein neuer Link erstellt werden muss.

    Vorausgesetzt wird ist eine entsprechende Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts!

    Für Ihre Fragen zum Besuch, die Vereinbarung eines Besuchstermins oder wichtige Mitteilungen steht Ihnen die Besuchsabteilung unter der Telefonnummer 05151/904-304 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

    • dienstags von 17:15 - 19:30 Uhr
    • mittwochs von 13:30 - 16:00 Uhr

    Artikel-Informationen

    erstellt am:
    10.03.2020
    zuletzt aktualisiert am:
    14.12.2023

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