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Langzeitbesuch

der Strafhaft in der Jugendanstalt Hameln


Was ist ein Langzeitbesuch?

Langzeitbesuche sind mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche. Diese Besuche sind für Angehörige und Personen, die einen günstigen Einfluss erwarten lassen, vorgesehen.

Wichtig ist, dass Sie eine soziale Bindung zu dem Gefangenen begründen können.

Für den Langzeitbesuch benötigen Sie eine Besuchsgenehmigung. Zusätzlich führt ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der zuständigen Abteilung vor dem ersten Langzeitbesuch ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Auch der Gefangene muss in der Jugendanstalt zeigen, dass er für einen unbeaufsichtigten Langzeitbesuch geeignet ist. Eine Entscheidung, ob und mit wem ein Langzeitbesuch stattfinden kann, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Dokumenten- /Ausweispflicht:

Jede Besucherin und jeder Besucher muss sich bei jedem Besuch durch ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (ausgenommen Geburtsurkunde) ausweisen. (Handyfoto oder Kopien reichen nicht aus)

Zu den gültigen Ausweispapieren zählen:

§ Personalausweis

§ vorläufiger Personalausweis

§ Reisepass

§ Aufenthaltstitel

§ Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

§ Geburtsurkunde bei Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs

Weitere notwendige Dokumente für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind:

§ Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Jugendanstalt nicht ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten betreten.

§ Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen die Jugendanstalt ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten betreten, sofern eine schriftliche und unterschriebene Einwilligung und eine Kopie vom Ausweis (Vorder- und Rückseite) des oder der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Besuchsterminierung:

Die Besuchsterminierung ist in der Abteilung durch den Inhaftierten für Sie zu beantragen. Wird der beantragte Besuch seitens der JA Hameln genehmigt, teilt ihnen der Inhaftierte die genaue Besuchszeit mit.

Besuchszeiten:

samstags: 08:30 – 12:30 Uhr

samstags 14.30 – 18:30 Uhr

sonntags: 08:30 – 12.30 Uhr

sonntags: 14.30 – 18:30 Uhr

Besuchsdauer:

Die Besuchsdauer beträgt pro Langzeitbesuch 4 Stunden.

Besucheranzahl:

Pro Gefangener und pro Besuch dürfen max. drei Besucher gleichzeitig zum Langzeitbesuch erscheinen.

Säuglingen und Kleinkinder:

Bei Langzeitbesuchen sind für Säuglinge eine leere Trinkflasche, Milchpulver, Ersatzwindeln und Feuchttücher zugelassen.

Besucherkontrolle:

Vor dem Besuch werden Sie abgetastet und mittels Metalldurchsuchungsrahmen und Handsonde kontrolliert. Bringen Sie bitte einen Nachweis bzw. Ausweis mit, sofern bei Ihnen Prothesen oder andere metallische Gegenstände implantiert sind.

Jede Besucherin und jeder Besucher hat seine Taschen vollständig zu leeren, Schmuck und Wertgenstände abzulegen und alle nicht genehmigten Gegenstände einzuschließen

Sie dürfen nur genehmigte Gegenstände mit in die Anstalt nehmen.

Automatengeld:

Während des Besuchs können Sie sich am Automaten Snacks sowie Kalt- und Heißgetränke kaufen.

Pro Langzeitbesuch sind maximal 15 Euro (in Münzen) für den Automatengeldeinkauf gestattet.

Arzneimittel:

Notwendige Arzneimittel auf welches Sie als Besucher angewiesen sind, sind bei mitgeführter ärztlicher Bescheinigung gestattet.

Besuchsabbruch / Besuchsverbot:

Besucher müssen sich an die geltenden Regeln halten und den Anweisungen der Bediensteten Folge leisten. Dazu gehört unter anderem, dass bei einem Besuch keine verbotenen Gegenstände übergeben werden und kein aggressives Verhalten gegenüber anderer Personen gebilligt wird. Wer dieses nicht beachtet, muss mit einem Besuchsabbruch und einem Besuchsverbot rechnen.

Wie sieht der Langzeitbesuchsraum aus?
Langzeitbesuchszimmer Spielbereich   Bildrechte: JA Hameln
Langzeitbesuchszimmer Spielbereich
Langzeitbesuchszimmer Sofa   Bildrechte: JA Hameln
Langzeitbesuchszimmer Sofa
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