Besuch mit Kindern
Untersuchungshaft der Jugendanstalt Hameln
Soll ich meinem Kind sagen, wo Papa ist?
„Aus Angst vor Benachteiligungen der Kinder, Scham oder anderen Gründen wird oft erzählt, dass Papa „auf Montage“ oder auf einer „Reise“ ist. Kinder verstehen und merken mehr als Erwachsene denken. Vermeiden Sie, dass Ihr Kind sich die Schuld an der Abwesenheit des inhaftierten Elternteils gibt.“
Folgende kindgerechte Seiten können Ihnen helfen, das Thema mit Ihren Kindern zu besprechen und einen Besuch vorzubereiten:
http://besuch-im-gefaengnis.de
Auf folgender Seite ist zudem passende Literatur zusammengestellt. Schauen Sie selbst, was zu Ihnen und Ihrem Kind passt:
https://juki-online.de/literatur-links-papa-im-gefaengnis.html
Was muss bei einem Besuch mit Kindern beachtet werden?
Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie gemeinsam mit ihrem Kind einen Untersuchungsgefangenen besuchen möchten:
• |
Besuchserlaubnis |
|
• |
ein Kinderausweis für Kinder unter 14 Jahren oder |
|
• |
die Geburtsurkunde des Kindes (unter 10 Jahren) |
|
• |
Besucher/-innen unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern zum Besuch kommen, benötigen zusätzlich: |
|
- |
ein gültiges Personaldokument mit Foto |
|
- |
zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten |
|
- |
Kopie des Personalausweises ihrer Erziehungsberechtigten (Vor- und Rückseite) |
Was darf für Kinder zum Besuch mitgenommen werden?
Einen Kinderwagen oder eine eigene Babyschale können Sie nicht zum Besuch mitnehmen. Eine Babyschale der Jugendanstalt Hameln steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.
Eine Trinkflasche für Babys und Kleinkinder dürfen Sie mitbringen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Pflegeartikel, Spielzeug, Decken, Wechselkleidung oder ähnliches nicht gestattet sind. In der Besuchsabteilung und im Langzeitbesuchsraum befindet sich ein Spielbereich.