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Langzeitbesuch

der Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln


Was muss ich beachten, wenn ich einen Langzeitbesuchstermin vereinbaren will?

Langzeitbesuche sind mehrstündige unbeaufsichtigte Besuche. Diese Besuche sind für Angehörige und Personen, die einen günstigen Einfluss erwarten lassen, vorgesehen. Wichtig ist, dass Sie eine soziale Bindung zu dem Gefangenen begründen können.

Für den Langzeitbesuch benötigen Sie ebenfalls eine Besuchsgenehmigung. Von Ihrem inhaftierten Angehörigen oder Bekannten erhalten Sie einen Vordruck. Den Vordruck senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. In diesem Schreiben erklären Sie sich mit einer polizeilichen Überprüfung einverstanden. Des Weiteren ist die Zustimmung des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft notwendig.

Die Zustimmung für reguläre Besuche ist nicht ausreichend.

Zusätzlich führt ein Bediensteter/eine Bedienstete der zuständigen Abteilung vor dem ersten Langzeitbesuch ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Der Gefangene muss in der Jugendanstalt zeigen, dass er für einen unbeaufsichtigten Langzeitbesuch geeignet ist. Eine Entscheidung, ob und mit wem ein Langzeitbesuch stattfinden kann, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wann finden die Langzeitbesuche statt?

Langzeitbesuch kann für einen Freitag, Samstag oder Sonntag beantragt werden. Ein Langzeitbesuch kann bis zu 4 Stunden dauern.


Wie sieht der Langzeitbesuchsraum aus?

Sitzplätze im Lanzeitbesuchsraum   Bildrechte: JA Hameln
Sitzplatz und Spielecke im Langzeitbesuchsraum

Was benötige ich für den Besuch?

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie einen Gefangenen besuchen möchten:

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ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (ein Dokument der Ausländerbehörde mit einem Foto)

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ein Kinderausweis für Kinder ab 10 Jahren und sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden

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die Geburtsurkunde für Kinder unter 10 Jahren und sie müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden

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Besucher/-innen unter 18 Jahren, die ohne Ihre Eltern zum Besuch kommen, benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten und eine Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite)


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