Niedersachsen klar Logo

Regulärer Besuch

der Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln



Was muss ich vor einem Besuch erledigen?

Für JEDEN Besuch Ihres inhaftierten Angehörigen oder Bekannten der Untersuchungshaft benötigen Sie eine schriftliche Besuchserlaubnis. Alle Besucher müssen auf der Besuchserlaubnis namentlich erfasst werden.

Die Besuchserlaubnis müssen Sie beim zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit wechseln kann!

Das bedeutet, dass Sie sich vor jedem Besuch informieren müssen, ob die Zuständigkeit besteht. Wenn die Zuständigkeit wechselt, benötigen Sie eine NEUE Besuchserlaubnis.

Einen Besuchstermin vereinbaren Sie bitte spätestens einen Tag vorher bei den Bediensteten der Besuchsabteilung.

Erreichbarkeit:

  • Dienstag: 17:15 - 19:30 Uhr
  • Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
  • Telefonnummer: 05151/904 - 304

Was muss ich beachten, wenn ich einen Besuchstermin vereinbaren will?

Alle Besuche werden optisch überwacht. Es können maximal 3 Personen zugelassen werden, wenn ausschließlich eine optische Überwachung festgelegt ist.

Zusätzlich kann eine akustische Überwachung angeordnet werden. In dem Fall sitzt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Jugendanstalt Hameln bei dem Gespräch dabei.

Das Gespräch MUSS in deutscher Sprache geführt werden, wenn eine akustische Überwachung angeordnet ist. Zu dem Besuch wird in der Regel eine Person zugelassen.

Informationen zu einem Langzeitbesuch finden Sie hier: [LINK]

Wann finden die Besuche statt?

Der Besuch mit akustischer und optischer Überwachung dauert 30 Minuten.

Folgende Besuchszeiten sind möglich:

Montag bis Mittwoch: 09.00 - 09.30 Uhr
09.45 - 10.15 Uhr

10.30 - 11.00 Uhr


Die Besuchszeiten mit optischer Überwachung erfragen Sie bitte telefonisch bei den Bediensteten der Besuchsabteilung.

Erreichbarkeit:

  • Dienstag: 17:15 - 19:30 Uhr
  • Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr

Telefonnummer: 05151/904 - 304

Was benötige ich für den Besuch?

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen möchten:

Besuchserlaubnis von der zuständigen Behörde, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft

ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (ein Dokument der Ausländerbehörde mit einem Foto)

Kinder unter 10 Jahren benötigen eine Geburtsurkunde

Kinder unter 14 Jahren benötigen einen Kinderreisepass

Besucher/-innen unter 18 Jahren, die ohne Ihre Eltern zum Besuch kommen, benötigen zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung und eine Kopie des Bundespersonalausweises (Vor- und Rückseite) ihrer Erziehungsberechtigte

Was darf ich zum Besuch mitbringen?

Mitbringsel dürfen beim Besuch NICHT in die Anstalt mitgebracht werden.

Der Gefangene kann (soweit der Kiosk geöffnet ist) für Sie und sich selbst Kleinigkeiten einkaufen. Es stehen warme Getränke, Softdrinks und kleine Leckereien zur Auswahl. In begrenzter Menge können Gefangene (Mindestalter 18) Tabak, Blättchen und Feuerzeuge erwerben. Den Einkauf nimmt der Gefangene nach dem Besuch mit in seinen Haftraum.

Hierfür können Sie Bargeld in Höhe von 25,- € pro Besuch mitbringen. Im Monat dürfen es jedoch maximal 70,- € sein. Sind in einem Monat bereits 70,- € eingebracht worden, so können bei weiteren Besuchen jeweils 5,- € zum Verzehr in die Besuchsabteilung eingebracht werden.

Sie selbst dürfen notwendige Medikamente (mit ärztlicher Bescheinigung) für sich mitbringen. Nach Beginn des Besuches geben Sie das mitgebrachte Geld dem Gefangenen.


Was passiert vor dem Besuch?

Melden Sie sich bitte 30 Minuten vor Beginn an der Außenpforte zum Besuch an.

Dort werden die Besucher im Computer registriert. Sie müssen sich mit gültigen Papieren ausweisen.

Ihre Tasche schließen Sie ein, da diese nicht zum Besuch mitgenommen werden darf.

Einen Kinderwagen oder eine eigene Babyschale können Sie nicht zum Besuch mitnehmen. Eine Babyschale der Jugendanstalt Hameln steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Was Sie zu dem Besuch mit Kindern mitbringen dürfen, erfahren Sie hier: Besuch mit Kindern


Bitte haben Sie Verständnis für die erforderlichen Sicherheitskontrollen. Bringen Sie bitte einen Nachweis bzw. Ausweis mit, sofern bei Ihnen Prothesen (Gelenk) oder andere metallische Gegenstände implantiert sind.

Nach Abschluss der Kontrollen gehen Sie über den Innenhof zur Eingangshalle der Jugendanstalt Hameln. Dort befindet sich ein Wartebereich. Hier halten Sie sich auf, bis Sie aufgefordert werden in die Besuchsabteilung zu gehen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Besucher müssen sich an die geltenden Regeln halten. Dazu gehört unter anderem, dass bei einem Besuch keine Gegenstände übergeben oder Nachrichten übermittelt werden. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen.

§ 115 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Verkehr mit Gefangenen

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln läßt oder 2. sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.

(2) Gefangener ist, wer sich auf Grund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufig Festgenommener in behördlichem Gewahrsam befindet.

(3) Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße geahndet werden."


§ 144 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz Überwachung von Besuchen [Auszug]

„(5) Ein Besuch darf nach vorheriger Androhung abgebrochen werden, wenn 1. aufgrund des Verhaltens der Besucherinnen oder Besucher oder der oder des Gefangenen eine Gefährdung des Zwecks der Untersuchungshaft droht oder 2. Besucherinnen oder Besucher oder die oder der Gefangene gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder die aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen verstoßen. Der Besuch kann sofort abgebrochen werden, wenn dies unerlässlich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft zu gewährleisten oder eine Gefahr für die Sicherheit der Anstalt oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Ordnung der Anstalt abzuwehren.“

Besuchsabteilung   Bildrechte: JA Hameln

Besuchsabteilung der Jugendanstalt Hameln

Kinderbereich der Besuchsabteilung   Bildrechte: JA Hameln

Spielecke in der Besuchsabteilung

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln