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Regulärer Besuch

der Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln


Dokumenten- /Ausweispflicht:

Jede Besucherin und jeder Besucher muss sich bei jedem Besuch durch ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (ausgenommen Geburtsurkunde) ausweisen. (Handyfoto oder Kopien reichen nicht aus)

Zu den gültigen Ausweispapieren zählen:

§ Personalausweis

§ vorläufiger Personalausweis

§ Reisepass

§ Aufenthaltstitel

§ Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

§ Geburtsurkunde bei Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs

Weitere notwendige Dokumente für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind:

§ Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Jugendanstalt nicht ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten betreten.

§ Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen die Jugendanstalt ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten betreten, sofern eine schriftliche und unterschriebene Einwilligung und eine Kopie vom Ausweis (Vorder- und Rückseite) des oder der Erziehungsberechtigten vorliegen.



Besuchsgenehmigung:

In der Regel werden ausschließlich Personen mit einer personalisierten, schriftlichen Besuchserlaubnis zum Besuch zugelassen. Diese beantragen Sie bei dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die schriftliche Besuchserlaubnis ist bei jedem Besuch mitzuführen und ist die Voraussetzung dafür, einen Untersuchungshaftgefangenen besuchen zu können.


Besuchsterminierung:

Die Besuchsterminierung findet wöchentlich zu den telefonischen Terminvergabezeiten der Untersuchungshaft statt.

Die telefonischen Terminvergabezeiten sind:

dienstags: 17:15 – 19:30 Uhr

mittwochs: 13:30 – 16:00 Uhr

donnerstags: 10:45 – 11:45 Uhr

Die Telefonnummer lautet:

05151 904 - 304



Besuchsarten:

§ Besuch ohne akustischer Besuchsüberwachung

§ Besuch mit akustischer Besuchsüberwachung

In dem Fall sitzt ein Bediensteter oder eine Bedienstete der Jugendanstalt Hameln bei dem Gespräch dabei. Das Gespräch muss in deutscher Sprache geführt werden und es darf nicht über die Straftat gesprochen werden. Das hinzuziehen eines Dolmetschers ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.


Besuchszeiten:

Die genauen Besuchszeiten sind davon abhängig, in welcher Abteilung der Inhaftierte untergebracht ist und welche Art der Besuchsüberwachung angeordnet wurde. Nähere Informationen erfahren Sie während der telefonischen Terminvergabe.

Melden Sie sich bitte spätestens 30 Minuten vor Beginn des Besuchs an der Hauptpforte der Jugendanstalt Hameln an.


Besuchsdauer:

§ Bei Besuchen ohne akustischer Besuchsüberwachung beträgt die Besuchsdauer pro Besuch 90 Minuten.

§ Bei Besuchen mit akustischer Besuchsüberwachung beträgt die Besuchsdauer pro Besuch 30 Minuten.


Besucheranzahl:

Pro Gefangener und pro Besuch dürfen max. drei Besucher gleichzeitig erscheinen.

Säuglinge und Kleinkinder:

Für Säuglinge / Kleinkinder sind grundsätzlich keine Gegenstände zugelassen. Sollte ein Wickeln oder Füttern während des Besuchs notwendig werden, kann dieses in Absprache mit den Besuchsbediensteten an der Hauptpforte erfolgen.

Eine Babyschale der Jugendanstalt Hameln steht Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

Besucherkontrolle:

Vor dem Besuch werden Sie abgetastet und mittels Metalldurchsuchungsrahmen und Handsonde kontrolliert. Bringen Sie bitte einen Nachweis bzw. Ausweis mit, sofern bei Ihnen Prothesen oder andere metallische Gegenstände implantiert sind.

Jede Besucherin und jeder Besucher hat seine Taschen vollständig zu leeren, Schmuck und Wertgenstände abzulegen und alle nicht genehmigten Gegenstände einzuschließen

Sie dürfen nur genehmigte Gegenstände mit in die Anstalt nehmen.

Automatengeld:

Während des Besuchs können Sie sich am Automaten Snacks sowie Kalt- und Heißgetränke kaufen.

Pro Besucher und Gefangenem sind maximal drei Euro (in Münzen) am Automatengeld gestattet.

Besuchsabbruch / Besuchsverbot:

Besucher müssen sich an die geltenden Regeln halten und den Anweisungen der Bediensteten Folge leisten. Dazu gehört unter anderem, dass bei einem Besuch keine verbotenen Gegenstände übergeben werden und kein aggressives Verhalten gegenüber anderer Personen gebilligt wird. Wer dieses nicht beachtet, muss mit einem Besuchsabbruch und einem Besuchsverbot rechnen.

Besuchsabteilung   Bildrechte: JA Hameln

Besuchsabteilung der Jugendanstalt Hameln

Kinderbereich der Besuchsabteilung   Bildrechte: JA Hameln

Spielecke in der Besuchsabteilung

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