Schuldnerberatung
Wege aus der Schuldenfalle
Besonders bei jungen straffällig gewordenen Menschen haben Verschuldung und Überschuldung in den letzten Jahren zugenommen.
Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld und andere durch Straftaten entstande Kosten müssen beglichen werden. Zusätzlich befinden sich viele in der Schuldenfalle aus oft mehreren Handyverträgen, Ratenkäufen und Krediten.
Schulden erhöhen das Rückfallrisiko. So können nach der Haftentlassung eventuell vorliegende Pfändungen den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Deshalb muss die Schuldenregulierung schon frühzeitig während der Haftzeit beginnen, damit ein Neustart nach der Haft gelingen kann.
Ziel der Schuldnerberatung ist die Teil- oder Gesamtentschuldung der Gefangenen durch Vereinbarung von Vergleichen, Stundungen und Ratenzahlungsplänen. In Einzelfällen helfen Darlehen aus dem Schuldenregulierungsfond.
Genauso wichtig ist der Beratungsprozess selbst, in dem auch die familiäre Situation und die Hintergründe der Straftat berücksichtigt werden müssen und in dem der Gefangene lernen muss, verantwortlich mit seinem Geld und seinen Verpflichtungen umzugehen.
Viele Inhaftierte haben noch nie Geschäfts- und Behördenpost methodisch bearbeitet, aufbewahrt oder gar ausreichend beantwortet, Zinsen berechnet oder "Kleingedrucktes" gelesen. Mahnungen sind ungelesen vernichtet oder einfach ignoriert worden.
Am Ende einer erfolgreichen Schuldnerberatung sind die Gefangenen in der Lage, ihre wirtschaftliche Situation besser zu überschauen. Sie können ihre Einkünfte und ihren Bedarf vergleichend kalkulieren. Klar geregelte Zeiträume und Pflichten zum Abbau ihrer Verbindlichkeiten eröffnen ihnen eine stabile Perspektive für eine gelungene Wiedereingliederung.
Seit einiger Zeit werden auch Verbraucher-Insolvenzverfahren eingeleitet und durchgeführt.