Ehrenamt - Freizeitprojekte - Seelsorge
Für Erziehungs- und Förderplanung ist neben der Inhaftierungsdauer vor allem der individuelle Bedarf eines jeden Gefangenen ausschlaggebend. Dieser orientiert sich gemäß § 113 NJVollzG daran, den Jugendlichen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dies soll durch eine qualifizierende schulisch-berufliche Förderung, spezielle Beratungsangebote, sowie Gruppenbehandlungs- und Therapiemaßnahmen erreicht werden. Mit Blick auf die Delinquenzentwicklung der jungen Inhaftierten spielt allerdings auch das bisherige Freizeitverhalten eine bedeutende Rolle. In Folge dessen erhalten die jungen Inhaftierten der Jugendanstalt Hameln die Chance verschiedene Freizeitangebote kennen zu lernen und sich darin zu erproben. Neben den umfangreichen Sportangeboten sind hier auch die künstlerischen und musischen Projekte zu nennen. Darüber hinaus können sich geeignete Gefangene ehrenamtlich engagieren oder zumindest im Rahmen der Inhaftierung die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit schaffen. Die Freizeitmaßnahmen der Jugendanstalt werden ergänzt durch die vielfältigen Angebote der Seelsorge.