Unser Anstaltsbeirat
Eine besondere Form ehrenamtlicher Arbeit in Justizvollzugsanstalten leistet der Anstaltsbeirat, der bei jeder niedersächsischen Justizvollzugseinrichtung zu bilden ist (§§ 186 ff. Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz). Das Ehrenamt nehmen Bürgerinnen und Bürger als institutionalisierte Öffentlichkeit wahr. Der Anstaltsbeirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern beschränkt sich auf eine beratende Funktion. Seine primäre Aufgabe ist es, das Vollzugsgeschehen der Anstalt zu begleiten und strukturelle Probleme aufzugreifen. Der Anstaltsbeirat wirkt durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge an der Vollzugsgestaltung mit und übt eine gewisse Kontrollfunktion aus. Die Mitglieder haben ein umfassendes Betretungsrecht der Anstalt, sie können vertraulich mit jedem Gefangenen sprechen und haben ein jederzeitiges Vorspracherecht bei der Anstaltsleitung.
Für die Jugendanstalt Hameln sind vom Landkreis Hameln-Pyrmont und dem Stadtrat Göttingen nunmehr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 folgende Personen vorgeschlagen und vom MJ ernannt:
Frau Anke Blume
Frau Juliane Schrell
Frau Barbara Fahncke
Frau Susanne Stobbe (für die Abt. Göttingen)
Herr Thomas Figge
Herr Frederik Junge
Herr Fabian Möller (für die Abt. Göttingen)Fotos folgen!